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1267.

doch nach dem 12. Juni d. J.

Wlodyslaus, Erzbischof von Salzburg, apostolischer Legat und Herzog von Schlesien, gewährt der Hedwigskirche in Trebnitz die Gnade, dass Nonnen die zur Ziegelbereitung erforderlichen Scheunen (stodolas) auf herzoglichem Grund und Boden frei haben und das Holz zum Ziegelbrennen aus den herzoglichen Goyen und Wäldern entnehmen sollen. Die Stein-, Ziegel- und Kalkarbeiter dabei sowie die Einwohner der Dörfer Wigandisdorph (Weigelsdorf bei Münsterberg), Concendorph (Kunzendorf ebendaselbst), Breythe Eyche (Eichau bei Münsterberg, vermuthet Heyne, Bisthum I. 924), sollen bis zur Vollendung des Werkes von der exactio und der strosa frei sein.

Or. P.-A. Trebn. 140 mit dem S. des Ausstellers. Die Urkunde muss, insofern Wladislaus sich nicht mehr bloss als electus sondern als wirklicher Erzbischof von Salzburg bezeichnet, erst nach dem 12. Juni d. J., dem Tage seiner Weihung, ausgestellt sein, und wenn die Thatsache, dass Wladislaw am 28. April 1268 den Grundstein zu der Hedwigskapelle in Trebnitz gelegt, sicher feststünde, dann wäre es wohl das Natürlichste, die Urkunde in diese letztere Zeit zu setzen. Heyne (Bisthum Breslau I. 924) setzt sie aus demselben Grunde, in dem er jedoch der älteren von Bach bestättigten Angabe folgt, auf den 1. Mai 1269.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.